Am Donnerstag, den 07.07.2011, gab die Polizei und Staatsanwaltschaft Stuttgart durch eine Pressemitteilung, morgens um 08:15 bekannt:
“PP Stuttgart / Staatsanwaltschaft und Polizei Stuttgart geben bekannt: Stuttgart 21 – Parkschützer verweigerten bislang Herausgabe von Beweismaterial
Stuttgart: Beamte der Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft Stuttgart durchsuchen zur Stunde die Büroräume der Parkschützer sowie die Privatwohnung deren Sprechers.”
Zu diesem Zeitpunkt gab es, nach Angabe des Sprechers der Parkschützer Matthias von Herrmann, schon eine Vereinbarung zwischen ihm und der Polizei, respektive Staatsanwaltschaft, sich um 09:00Uhr, vor bzw. in dem Büro der Parkschützer, in der Urbanstraße zu treffen, um dort die geforderten Beweismittel (Bild- und Videomaterial) zu übergeben. Diese Vereinbarung wurde, laut Herrn von Herrmann, ungefähr gegen 07:30 telefonisch getroffen, nachdem 5 Polizeibeamte der Mordkommission und ein Staatsanwalt kurz nach 07:00Uhr, seine Mutter, in seiner Abwesenheit über die drohende Hausdurchsuchung informiert hatten.
Die Ursache für diese Zwangsmassnahme, war, nach Angaben der Pressemitteilung, die Vorfälle rund um den 20.06.2011. Bei diesen war es, im Zuge der Montagsdemonstration und einer genemigten weiteren Aktion, zeitlich direkt anschliessend zwischen Südflügel und GWM(Grund-Wasser-Management)-Gelände, zur Besetzung des im Bau befindlichen Gebäudes gekommen. Speziell der Vorfall des schwer verletzten Beamten in Zivil, der von mehreren Personen geschlagen und getreten worden sein soll, beschäftigt die Ermittler zur Zeit.
Der inzwischen verfolgte Straftatbestand, der gemeinschaftlichen, schweren Körperverletzung und des versuchten schweren Raubes (im Zusammenhang mit der versuchten Entwendung der mit sich geführten Dienstwaffe des zivilen Ermittlers) hatte bereits zu drei Festnahmen in Stuttgart geführt. Der anfängliche Tatverdacht des versuchten Totschlags wurde inzwischen fallen gelassen bzw. abgemildert, nachdem Ärzte festgestellt haben, das eine solche Kehlkopfprellung, wie der Beamte sie erlitten hat, zwar theoretisch lebensgefährlich sein kann, in diesem konkreten Fall es aber nicht war.
Die Parkschützer, unter ihrem Sprecher Matthias von Herrmann, hatten daraufhin, am Freitag, den 24.06.2011, eine Pressekonferenz abgehalten, wo sie verschiedene private Video- und Bildmaterialen öffentlich machten, die die Darstellung der Polizei, bzw. der bis dahin erfolgten Berichterstattung, als Falschdarstellungen beweisen sollten. Dieses Material wurde auf dieser Veranstaltung, laut Matthias von Herrmann und mehrerer Zeugen an alle Interessierten per CD/DVD verteilt, zumindest soweit der Vorrat an Rohlingen vor Ort ausreichte. Danach wurden alle weiteren Interessierten dazu eingeladen sich eine Kopie der Daten im Büro der Parkschützer abzuholen, so Carola Eckstein von den Parkschützern.
Genau diese Daten wollte die Staatsanwaltschaft am gestrigen Donnerstag nun durch die Hausdurchsuchung sicherstellen, da sie Ihr noch nicht zur Verfügung gestellt worden seien. Den Hinweis darauf, das alle Bild- und Videomaterialien sich auch im Internet finden lassen würden, kommentierte eine Pressesprecherin der Polizei gestern mit den Worten, das man keine Videos von “YouTube” (eine Webseite zum hochladen und anschauen von Videos) herunterladen könne. Daraufhin kamen zahlreiche Kommentare, nicht nur von den Parkschützern, das dies ohne grossen Aufwand möglich sei.
Die Hausdurchsuchungen wurden abgebrochen bzw. fanden nicht statt, nachdem der Sprecher der Parkschützer, nach Rücksprache mit seinem Anwalt, eben genau jene CD/DVD den Beamten übergab und ebenfalls nach Rücksprache einen weiteren Zeugen, der über Bildmaterial verfügte, benannte, laut von Herrmann “um meinen Kooperationswillen zu zeigen”. Die Pressemitteilung der Polizei/Staatsanwaltschaft Stuttgart zu dieser Einigung liest sich etwas anders und so wird davon gesprochen, das:
“PP Stuttgart / Staatsanwaltschaft und Polizei Stuttgart geben bekannt: Stuttgart 21 – Aussagen des Sprechers der Parkschützer sind unrichtig
Stuttgart: Beamte der Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft Stuttgart haben am Donnerstag (07.07.2011) einen Durchsuchungsbeschluss für die Büroräume der Parkschützer und die Privatwohnung des Pressesprechers vollzogen und Beweismaterial erhoben. Die Ermittlungsbehörden stellen fest:
Entgegen der Aussagen des Sprechers der Parkschützer vor Medienvertretern nach Abschluss der Maßnahmen, war der Zeuge Matthias von Herrmann im Vorfeld des heutigen Tages zu einer Zusammenarbeit nicht bereit. Erst aufgrund der drohenden umfangreichen Durchsuchungsmaßnahmen in seinem Privatbereich sowie im Büro der Parkschützer und nach wiederholter Rücksprache mit verschiedenen Anwälten war der Zeuge bereit, die gesuchten Aufnahmen herauszugeben und die Personen zu benennen, die im Ermittlungsverfahren dringend als mögliche Tatzeugen benötigt werden. Den Ermittlungsbehörden war vor der Sicherstellung nicht bekannt, welchen Inhalt und Umfang das Material hat, das zu besitzen der Zeuge von Herrmann bei seiner Pressekonferenz angab.
Zwischenzeitlich konnte bei einem weiteren Zeugen, den von Herrmann heute benannte, eine große Anzahl beweiserheblicher Fotos sichergestellt werden.”.
Fakt ist jedenfalls, beidseitig bestätigt, das auf die Hausdurchsuchungen und weitere Zwangsmaßnahmen schlussendlich verzichtet wurden und die Dateien, die schon zuvor auf der Pressekonferenz an interessierte Personen verteilt wurden, den Ermittlungsbehörden übergeben wurden.
Bei den beiden genannten Zeugen, handelt es sich, laut Matthias von Herrmann, um den ohnehin der Polizei namentlich bekannten “Hauptzeugen”, der wohl seinerseits, noch am Montag, den 20.06.2011, bei EPHK Ralf Perrey, selbst Anzeige gegen den Beamten in Zivil erstattete und einen weiteren Fotografen.
Desweiteren, so Herr von Herrmann, gab es zuvor keinerlei Aufforderung, weder telefonisch, noch gar schriftlich, dieses Beweismaterial den Behörden zu übergeben. Lediglich einen Anruf der Polizei hätte es gegeben, in dem er gefragt wurde ob er bereit wäre als Zeuge aufzutreten. Dieses hätte er verneint, nach den Gründen befragt, gab er, in dem guten Wissen und Gewissen “das sei ja schliesslich sein gutes Recht” keine Angaben dazu an.
Fazit:
Die Behörden sehen diese Maßnahme als notwendig an und als Erfolg, da sie nun die Dateien erhalten haben und einen weiteren Zeugen ausfindig, und bei diesem wohl weiteres Beweismaterial sicherstellen, konnten.
Die Parkschützer sehen diese Maßnahme als reine Schikane und den Versuch, die Organisation weiter zu kriminalisieren und einzuschüchtern an, da die Dateien, ja auch anderweitig und ohne Zangsmaßnahmen zu bekommen gewesen seien.
Für den Autor dieses Textes, stellt sich vor allem eine Frage, die der Verhältnismässigkeit. Die Staatsanwaltschaft hat ein gutes Recht im Zuge von Ermittlungen Zeugen und Beweismaterial sicher zu stellen und auch sozusagen “frei Haus” geliefert zu bekommen. Das ist die Pflicht eines jeden Bürgers dieses Landes. Diesem sind die Parkschützer und ihr Sprecher, und vor allem all jene die im Besitz von möglichem Beweismaterial und Wissen als Zeugen waren, wohl grossteils nicht nachgekommen. Nur wäre dann, vor allem vor dem Hintergrund der ausgerufenen Deeskalationsstrategie der Polizei und Staatsanwaltschaft, es nicht einfacher und auch billiger gewesen einen Anruf oder besser noch, ein Anschreiben an das Büro der Parkschützer, respektive Herrn von Herrmann, zu senden?
Die Begründung, dann hätte man eventuell nicht die Originale erhalten, unbearbeitet und ungeschnitten, zieht aus gleich mehreren Gründen nicht:
Zum einen besassen bzw besitzen auch die Parkschützer nur das Material was ihnen von dritter Seite zugekommen ist oder sie sich selbst aus dem Internet besorgt haben. Zum anderen haben sich die Beamten vor Ort ja genau mit -dem- Material zufrieden gegeben, das sie ohnehin bekommen hätten und das schon knappe zwei Wochen zuvor auf der Pressekonferenz der Parkschützer der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Desweiteren fällt ins Auge wie früh und in welchem Ausmaß Medienvertreter über diese geplante Aktion informiert worden sein müssen, so kam der erste Anruf eines Fotografen, über die geplante Hausdurchsuchung der Büros der Parkschützer um kurz vor halb neun Uhr morgens, dort an. Das manche Presse, noch vor den Parkschützern selbst, darüber zu berichten in der Lage war, erscheint fragwürdig.
Alles in allem, muss man nüchtern festhalten, das für eine CD/DVD und einen Namen eines weiteren Zeugen, mit weiterem Material, ein Aufwand betrieben wurde, der in keiner Relation steht. Zumal die Polizei/Staatsanwaltschaft Stuttgart selbst in Ihrer Pressemitteilung schreibt: “[...]Den Ermittlungsbehörden war vor der Sicherstellung nicht bekannt, welchen Inhalt und Umfang das Material hat, das zu besitzen der Zeuge von Herrmann bei seiner Pressekonferenz angab.[...]” (aus der 2.en Pressemitteilung zum Thema vom 07.07.2011).
Das Medienecho allerdings, das einem Sturm glich, hat allerdings auch andere, noch einen Tag zuvor im Brennpunkt gewesene Themen, wie z.B. den Kostenschwindel der DB AG völlig aus dem Fokus geweht.
in diesem Sinne – euer gehirnakrobat
(Anm.d.Red.: Eventuell wird dieser Artikel (ggf. in gekürzter/überarbeiteter Form) auch anderweitig veröffentlicht. Sollte dies der Fall sein werd ich natürlich den entsprechenden Link an dieser Stelle einfügen!
)